Heiraten in der Schweiz

Heiraten in der Schweiz

Besteht der Wunsch auf eine Hochzeit in der Schweiz, müssen einige Voraussetzungen erfüllt werden. Nachdem ein Gesuch beim Standesamt eingereicht wurde, kann die Trauungszeremonie beginnen. Die künftigen Ehepartner müssen beide über 18 Jahre sein und dürfen keinen gleichgeschlechtlichen Partner ehelichen.

Handelt es sich bei der Hochzeit um einen "nicht Schweizer" muss bewiesen werden, dass sich dieser in der Schweiz befinden darf. Ist ein Ehepartner Deutscher Staatsangehöriger, muss in Deutschland ein Ehefähigkeitszeugnis beantragt werden. Dieses Dokument ist dem schweizerischen Standesbeamten  vorzulegen.

Bereits verheiratete oder in einer eingetragenen Partnerschaft befindliche Personen sind natürlich von einer Heirat ausgeschlossen. Scheinhochzeiten mit dem Ziel eine Aufenthaltsgenehmigung zu erhalten sind strikt verboten und widerrechtlich. Für beide Ehepartner herrscht Gleichberechtigung und die Pflicht zur Treue.

Die Trauung

Diese öffentlichen Trauungen finden im Standesamt statt. Als Trauzeugen müssen zwei urteilsfähige und mündige Personen dabei sein. Die eigentliche Trauung kann frühestens zehn Tage und maximal drei Monate nach Abschluss des Ehevorbereitungsverfahrens durchgeführt werden. Danach unterschreiben das Ehepaar und die Trauzeugen im Eheregister. Nach der Hochzeit erfolgt die Aushändigung des Familienausweises. Es ist mit Kosten von 300 bis 400 CHF in der gesamten Schweiz zu rechnen. Zusatzkosten fallen bei Sonderwünschen an (Feiertage oder anderer Ort der Trauung).

Die Ehepartner müssen seit 2013 keinen gemeinsamen Namen mehr tragen. Im allgemeinen behält jeder Ehepartner seinen eigenen Namen und auch sein Bürgerrecht. Alternativ ist es ebenfalls möglich einen gemeinsamen Namen zu tragen, entweder den Mädchennamen der Braut oder den Namen des Bräutigams. Doppelnamen sind dagegen nicht mehr möglich.

Das ist zu beachten

Es sind gewisse Behördengänge nach der Heirat in der Schweiz zu beachten. So müssen anschließend der geänderte Zivilstand im Führerschein und bei Kreditinstituten gemeldet werden. Ebenso müssen natürlich auch im Pass bei eventueller Namensänderung oder anderer Anschrift Änderungen vorgenommen werden. Nicht zu vergessen ist die Steuerverwaltung sowie der Arbeitgeber.

Der Heimatschein wird normalerweise gegen Gebühren per Post verschickt. Sollte dem in Einzelfällen nicht so sein, muss er selbstständig beim Standesamt bestellt und  aufbewahrt werden.


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