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Gleiche Chancen für alle Familien

Der heutige Ausschluss von Personen in eingetragener Partnerschaft von Adoption, eingeschlossen Stiefkindadoption, durch das Partnerschaftsgesetz geht vor allem zu Lasten der Kinder.

Homo- und bisexuelle Personen bringt das Partnerschaftsgesetz in die absurde Lage, dass sie zwar adoptieren können, solange sie ledig sind. Gehen sie aber eine eingetragene Partnerschaft ein, verlieren sie diese Möglichkeit. Für gleichgeschlechtliche Paare stellt dieser kategorische Ausschluss von der Adoption zudem eine massive und auch ungerechtfertigte Diskriminierung dar. Immerhin hat sogar der europäische Gerichtshof für Menschenrechte klar festgestellt, dass Homosexualität kein Grund zur Verweigerung einer Adoption sein dürfe.

 

 
 

Eine Mehrheit der Schweizerinnen und Schweizer ist für eine Anerkennung der gleichgeschlechtlichen Elternschaft!

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Juni, 2010

 
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Freitag, 30 Juli 2010

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