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Petition «Gleiche Chancen für alle Familien» An den Bundesrat und die Bundesversammlung Die UnterzeichnerInnen dieser Petition fordern: - die Gleichstellung gleichgeschlechtlicher Paare mit Ehepaaren in Bezug auf Elternrechte und Adoption; - die rechtliche Gleichstellung von Kindern, die in eingetragenen Partnerschaften aufwachsen, mit Kindern, die in Ehegemeinschaften aufwachsen; - eine Ausgestaltung des Adoptionsrechtes, welche auf Interesse und Wohl des Kindes abstellt, und nicht auf den Zivilstand und die sexuelle Orientierung der adoptionswilligen Personen und Paare. ZusammenfassungDie UnterzeichnerInnen dieser Petition fordern den Bundesrat und das Parlament deshalb auf, gesetzliche Lösungen zu erarbeiten, welche Kindern, ungeachtet der sexuellen Orientierung ihrer Eltern, die vollen Rechte garantieren und welche allen Erwachsenen, ungeachtet ihrer sexuellen Orientierung und ihres Zivilstandes, die gleichen Chancen geben, sich an Eltern statt für das Wohl eines Kindes einzusetzen, wann immer dies für das Kind die beste Lösung darstellt. Begründung Der heutige Ausschluss von Personen in eingetragener Partnerschaft von Adoption, eingeschlossen Stiefkindadoption, durch das Partnerschaftsgesetz geht vor allem zu Lasten der Kinder: - Personen in eingetragenen Partnerschaften und Paare werden auch dann nicht zur Adoption zugelassen, wenn dies für das Kind die beste Lösung darstellen würde, z.B. wenn bereits ein Vertrauensverhältnis besteht. - Für Kinder aus früheren Beziehungen sowie für Kinder, die in eine gleichgeschlechtliche Partnerschaft hineingeboren werden, steht ein Teil der Möglichkeiten nicht zur Verfügung, welche für die Regelung der rechtlichen Verhältnisse von Stiefkindern in Ehen zur Verfügung stehen. Das kann in Einzelfällen zu einer empfindlichen Rechtsungleichheit und namentlich zu erheblichen finanziellen Nachteilen führen. Homo- und bisexuelle Personen bringt das Partnerschaftsgesetz in die absurde Lage, dass sie zwar adoptieren können, solange sie ledig sind. Gehen sie aber eine eingetragene Partnerschaft ein, verlieren sie diese Möglichkeit. Für gleichgeschlechtliche Paare stellt dieser kategorische Ausschluss von der Adoption zudem eine massive und auch ungerechtfertigte Diskriminierung dar. Immerhin hat sogar der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte klar festgestellt, dass Homosexualität kein Grund zur Verweigerung einer Adoption sein dürfe. |